Am 18. April 2024 hätte im öffentlichen Teil der Ratssitzung in Korschenbroich wieder die Zentrale Unterbringungseinrichtung (kurz ZUE) zur Sprache kommen sollen, also die von der Bezirksregierung Düsseldorf seit längerer Zeit geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung für 400 Flüchtlinge im Gewerbegebiet des Stadtteils Kleinenbroich. Nach wie vor sieht nämlich ein Teil der Ortsbevölkerung dringenden Handlungsbedarf, obwohl oder gerade deshalb, weil der Stadtrat bereits am 25. Januar 2024 – ohne die Bevölkerung zu konsultieren und gegen geäußerte Bedenken und Proteste der zur Infoveranstaltung zahlreich erschienenen Bürger – die Errichtung einer ZUE durch die Bezirksregierung befürwortet hatte.

Das wollen sich nun einige Bürger der Gemeinde nicht gefallen lassen: Sie streben ein Bürgerbegehren an, da sie den Standpunkt vertreten, dass in einer wichtigen kommunalen Angelegenheit die Bürger der Gemeinde mitentscheiden sollten. Da jedoch die Einrichtung politisch gewollt ist, wird von Seiten der Politik alles unternommen, um sie mit vorgeschobenen Argumenten auch durchzusetzen, wenn nicht jetzt, dann eben zu einem späteren Zeitpunkt. So auch diesmal geschehen: Der Bürgermeister schlägt gleich zu Beginn der Sitzung vor, den das Bürgerbegehren betreffenden Tagesordnungspunkt einfach abzusetzen, da die Verwaltung den Antrag zum Bürgerbegehren gegen die ZUE für unzulässig erklärt hatte und dies mit Fehlern in der Formulierung begründete.

Mika Hahn, einer der drei Vertretungsberechtigten des geplanten Bürgerbegehrens antwortete auf eine Presseanfrage bezüglich der Ablehnung von Seiten der Verwaltung folgendermaßen: “Die Gründe, mit denen die Verwaltung der Stadt Korschenbroich und der Bürgermeister formale und inhaltliche Mängel des Bürgerbegehrens geltend machen, überzeugen uns und die von uns konsultierten Verwaltungsrechtler nicht“ (NGZ, 13.04.2024). Man werde aber die Fassung überarbeiten und vor der Ratssitzung einreichen. Gesagt, getan. Der Stadtrat befindet dies nun jedoch zu kurzfristig und verschiebt   diesen TOP einstimmig auf die nächste Sitzung, die allerdings erst in 2 Monaten stattfindet.

Und jetzt das Neueste: Hinter vorgehaltener Hand munkelt man, so die NGZ am 18.April 2024, „dass die Bezirksregierung Düsseldorf kein Interesse mehr habe, eine ZUE im Gewerbegebiet zu errichten“. Wenn dem so wäre, dann hätten wir diese Entwicklung wohl in erster Linie den hartnäckigen Bemühungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens Claudia Berger-Koch, Mika Hahn und Jürgen Sentis, sowie ihrem juristischen Unterstützer Prof. R. Tillmanns zu verdanken, allesamt Bürger der kleinen Gemeinde Kleinenbroich. Was lehrt uns das? Eine rhetorische Frage.