In der Ratssitzung vom 1. März 2024 beantragte die AfD-Fraktion, dass die Stadtverwaltung im amtlichen Schriftverkehr wieder zur normalen Schreibweise zurückkehrt. Die Argumente dafür liefert u. a. der Rat für die deutsche Rechtschreibung. Den Antrag können Sie hier nachlesen: https://ris-neuss.itk-rheinland.de/sessionnetneubi/getfile.asp?id=201974&type=do. Nachfolgend können Sie unsere mündliche Begründung des Antrags im Rat nachlesen. Der Text kann an manchen Stellen vom gesprochenen Wort abweichen.

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen,

wir beantragen, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, sicher zu stellen, dass alle städtischen Mitarbeiter in ihrem schriftlichen Amts- und Dienstverkehr ein korrektes Deutsch gemäß den offiziellen Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung verwenden. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass nicht regelgerechte Formen der sogenannten „geschlechtergerechten Sprache“ („Gendern“) unterbleiben.

Zur Begründung:

Die Verhunzung der Sprache mit Gendersternchen u. Ä. müsste m. E. für jeden, der die deutsche Sprache liebt, ein Gräuel sein. Darum soll es hier aber nicht gehen. Vielmehr möchte ich auf die Aussagen des Rates für deutsche Rechtschreibung eingehen. Die grammatikalischen und orthographischen Regeln dieses Gremiums sind eigentlich für die öffentliche Hand in Deutschland verbindlich.

Und der Rechtschreibrat hat zuletzt am 15. Dezember 2023 nochmal ausdrücklich die Aufnahme von Gender-Stern, Gender-Gap, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das amtliche

Regelwerk der deutschen Rechtschreibung abgelehnt. Dafür werden mehrere einleuchtenden Gründe angeführt, von denen ich nur einige zitiere:

Demnach sollen die Texte

  • verständlich und lesbar sein,
  • vorlesbar sein – mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte, die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen,
  • möglichst automatisiert in andere Sprachen übertragbar sein,
  • die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen,
  • das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren.

Eine klare nicht gegenderte Sprache erleichtert Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Lesen und Verstehen der Texte und ist somit ein kleiner Beitrag zur Inklusion. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die letzten Beratungen zum Thema leichte Sprache im Sozialausschuss und im Inklusionsbeirat hinweisen.

Wir wissen doch alle, dass die meisten Menschen – auch Politiker in diesem Rat einbegriffen – untereinander ganz normal sprechen. Warum dann nicht auch im amtlichen Schriftverkehr?

Mittlerweise hat sich diese Ansicht in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen durchgesetzt, alles Bundesländer in denen die CDU und/oder SPD mitregieren.

Es gibt vieles was für diesen Antrag spricht. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.

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Trotz all der guten Gründe für eine normale Sprache hat nur die AfD-Fraktion für den Antrag gestimmt. Dass auch ehemals konservative Parteien, wie die CDU und FDP, bei diesem Unsinn weiter mitmachen, zeigt wie weit sie sich von der Lebenswirklichkeit der Bürger entfernt haben.