Anfang Februar 2024 hing dieses widerliche Plakat mehrere Tage in einem Klassenzimmer am Quirinus-Gymnasium Neuss. Urheber dieses Plakats ist das sogenannte „Zentrum für politische Schönheit“. Passender wäre der Name „Zentrum für politischen Dreck“. Wir haben im Schulausschuss eine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Sie wurde aber nicht auf die Tagesordnung genommen, weil sie nicht zulässig sei. Ob das so richtig ist, prüfen wir noch. Gleichwohl möchten wir ihnen, liebe Leser, die Anfrage zur Kenntnis geben:

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Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Anfang Februar klebte im Quirinus-Gymnasium im Klassenraum der Klasse 10b (Raum-Nr. A2.007) ein Plakat mit dem Slogan „AFD-VERBOT“. Der Schulleiter hat, nachdem er davon erfahren hat, am 5. Februar 2024 das Plakat entfernen lassen. Das Plakat zeigt einen Mann mit Kapuze über dem Kopf hinter einer Tür mit vergittertem Fenster – s. u. Uns wurde mitgeteilt, dass Lehrkräfte das Plakat gesehen aber nicht dafür gesorgt haben, dass es unverzüglich entfernt wird. Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen die Verpflichtung der Schulen zu politischer Neutralität gemäß § 57, Abs. 4 Schulgesetz NRW.

Dort heißt es: „Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt.“

Das Foto auf dem Plakat suggeriert, dass Mitglieder der AfD Verbrecher sind und eingesperrt werden sollten. Womöglich ist damit der Straftatbestand der Volksverhetzung bzw. Verleumdung erfüllt.

In der E-Mail-Korrespondenz mit dem Quirinus Gymnasium zeigte sich der Schulleiter verwundert, dass sich die „Informationsquelle“ nicht direkt an ihn gewendet hat. Das sollte tatsächlich zu denken geben. Es scheint zumindest im Umfeld dieses Tathergangs daran zu liegen, dass man befürchtet, als Konservativer oder Anhänger der AfD benachteiligt und ausgegrenzt zu werden. Man traut manchen Lehrkräften die gebotene Unabhängigkeit anscheinend nicht zu. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn Lehrkräfte Unterricht in dem Klassenraum mit dem widerlichen Plakat erteilt haben.

Dies vorangestellt, bitte ich Sie, dieses Thema auf die Tagesordnung des Schulausschusses am 27. Februar 2024 zu nehmen und folgende Fragen beantworten zu lassen:

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den hier geschilderten Tatbestand?

2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob gegen Lehrkräfte, die zugelassen haben, dass das Plakat dort hängt und damit gegen Ihre Neutralitätspflicht verstoßen haben, dienstrechtlich vorgegangen wird?

3. Beabsichtigt die Stadtverwaltung zusammen mit der Schulaufsicht Maßnahmen zu ergreifen, damit die Lehrkräfte ihre Pflicht zur politischen Neutralität einhalten? Falls nicht, bitte begründen.

4. Urheber des Plakats ist das sogenannte „Zentrum für politische Schönheit“, eine extremistische Organisation, gegen die schon mehrfach Anklage wegen diverser Rechtsverletzungen erhoben wurde, auch von der Bundesregierung. Auch das Klebeband mit dem das Plakat an der Wand befestigt ist, scheint von dieser Organisation zu stammen. Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse vor, dass Schulen, z. B. das Quirinus-Gymnasium mit dieser Organisation kollaborieren?

Mit freundlichen Grüßen