Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Neuss hat zur Ratssitzung am 11. November 2022
folgenden Antrag gestellt:
„Der Rat der Stadt Neuss fordert die Verwaltung auf, kurzfristig – eventuell in Kooperation mit dem Katastrophenschutz des Rhein-Kreises Neuss – Maßnahmen einzuleiten, um vulnerable Personengruppen (Schwangere, Kinder, alte Menschen, Menschen mit Behinderungen) bei einer längeren Unterbrechung der Gas- und/oder Stromversorgung zu unterstützen. Unter anderem soll sichergestellt werden, dass im Ernstfall kurzfristig Wärmehallen eingerichtet werden können, die mit alternativen Brennstoffen (z. B. Öl, Benzin, Flüssiggas) beheizt werden.“
Die Begründung dafür lautet:
Aufgrund der Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland und der voreiligen Stilllegung zahlreicher konventioneller Stromkraftwerke besteht die Gefahr, dass es zu Problemen bei der Gasversorgung und im schlimmsten Fall auch zu einem Blackout kommt. Die diesbezüglichen Warnungen der AfD wurden bisher ignoriert. Nun ist in der Zeitung zu lesen, dass sich auch der Landtag NRW für einen Blackout wappnet.
Viele Kommunen bereiten sich für den Ernstfall vor. Beispielhaft zitieren wir einen Beitrag des MDR: „In Mecklenburg-Vorpommern bereiten sich Städte und Gemeinden auf den Ausfall der Gasversorgung im Herbst und Winter vor. Das Schweriner Innenministerium hat sie aufgefordert, nach Räumlichkeiten zu suchen, in denen sich im Ernstfall Teile der Bevölkerung aufwärmen können… Der Minister lässt den schlimmsten denkbaren Fall vorbereiten und rechnet mit pragmatischen Lösungen, um Menschen, die aus Gasmangel keine Heizung mehr zuhause haben, kommunal getragene Aufwärmmöglichkeiten anzubieten. Das könnten zum Beispiel Sporthallen oder Schulen sein, wo eine größere Anzahl von Menschen untergebracht werden kann. Die Gebäude werden dann mit Gasreserven oder alternativen Brennstoffen, wie Heizöl oder Flüssiggas, beheizt.“
Auf unsere Anfrage zur Ratssitzung vom 23. September 2022 wurde uns mitgeteilt, dass es keine derlei Vorbereitungen gebe. Zur Unterstützung der vulnerablen Personengruppe wurde auf die Leistungsgewährung nach SGB XII hingewiesen. Letzteres geht am Thema vorbei, denn höhere Sozialleistungen helfen nicht bei einer Unterbrechung der Gas- und/oder Stromversorgung.