Dr. med. Peter Sticherling

Facharzt für Innere Medizin – Sozialmedizin-
Kreuzstraße 44, 41363 Jüchen
Telefon 0257 58782432
Dr. med. Peter Sticherling, Kreuzstraße 44, 41363 Jüchen

 

Herrn Michael Schmedt, Chefredakteur
Deutsches Ärzteblatt
Postfach 040526
per E-Mail aerzteblatt@aerzteblatt.de

17. Dezember 2021
Sehr geehrter Herr Schmedt,
die Lektüre Ihres Vorworts im Ärzteblatt vom 2021 und des Artikels von Frau
Prof. Betsch ist Anlass, Ihnen zu schreiben.
Ja, es ist wahr, den Ungeimpften wird das Leben mit umfänglichen 2G – Regeln
und Kontaktbeschränkungen noch schwerer gemacht. Im Hinblick auf das
Infektionsgeschehen ist der Nutzen dieser Beschränkungen marginal, man erhofft
sich aber politisch eine Erhöhung der Impfbereitschaft. Inzwischen hat das
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersach-
sen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus nicht
notwendig.
Ich kann ihre Meinung, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht
„zwingend“ notwendig sei, nicht teilen. Die Absicht, eine allgemeine Impfpflicht
einzuführen, ist wissenschaftlich nicht zu begründen, sondern ist ausschließlich
politisch gewollt. Das sagt Frau Prof. Betsch selbst in ihrem Artikel. Bis vor kurzem
haben alle relevanten Politiker immer wieder in Wort und Schrift betont , dass es in
Deutschland keine allgemeine im Pflicht geben werde.

Jetzt sind die Politiker alle (bis auf Spahn) dafür. Es sei kein Wortbruch, sich von
Argumenten überzeugen zu lassen und Situationen neu zu bewerten, schreiben
Sie.
Welche neuen Argumente gibt es denn und weshalb muss die Situation neu be-
wertet werden? Die Situation ist seit Beginn der Pandemie die: Es sind an
Corona in Deutschland bisher 104.512 Personen verstorben. Das sind gerade
einmal 0,13 Prozent einer Gesamtbevölkerung von 83 Millionen. In der Altersko-
horte von null bis 59 verstarben 1.503 Personen, das sind 0,002 Prozent von allen.
Und in der Alterskohorte von 50-69 verstarben 13.626 Personen, entsprechend
0,02 Prozent. Diese Zahlen zeigen, dass für alle Menschen unter 69, abgesehen
von wenigen, das Corona-Virus keine Gefahr bedeutete und bedeuten wird. Und
zwar deshalb weil das Virus immer wieder mutiert und von Mal zu Mal zwar
infektiöser zugleich aber harmloser wird. Das war bei der Delta-Variante so und
wird es, verfolgt man aktuelle Studien, auch bei der Omikron-Variante so sein.
Außerdem ist es so, dass bei gesunden, also nicht vorerkrankten Menschen unter
30, wie die Zahlen zeigen vermutlich sogar bis unter 69, eine Senkung des
individuellen Risikos kaum möglich sein dürfte.
In der Alterskohorte von 70 und mehr allerdings verstarben 88.771 Personen. Das
sind 1,07 Prozent der Gesamtbevölkerung, aber nur 0,66 Prozent der 13,5 Milli-
onen der Menschen dieser Altersgruppe. Und allein auf diese gefährdete
Altersgruppe sollten sich alle Anticorona-Maßnahmen konzentrieren. Alle diese
genannten Zahlen sind frei zugänglich und stammen vom RKI und dem
Statistischen Bundesamt und widersprechen der Behauptung des Bestehens einer
„epidemische Notlage von nationaler Tragweite“.
Von diesen frei zugänglichen „Corona“-Zahlen hört man nichts bei ARD und ZDF
und DEUTSCHLANDFUNK , liest man nichts in den Printmedien, nichts im
DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, und nichts im Artikel der Frau Prof. Betsch. Und das,
obwohl die genannten Zahlen belegen, dass die Corona Infektion hierzulande ganz
überwiegend nur eine Gefährlichkeit für alte Menschen darstellt und auch bei
diesen bei weitem, wie gesagt, nicht für alle.

Aber allen Menschen dieses Landes, besonders den Kindern und Jugendlichen,
den jungen Erwachsenen und vor allem denen , die in der vollen Schaffenskraft
ihres Lebens stehen, wird nun bald seit zwei Jahren durch die staatlich verfügten,
die grundgesetzlichen Freiheitsrechte außer Kraft setzenden „Corona“-Maßnah-
men in unverantwortlicher und unerträglicher Weise materieller und psychischer
Schaden zugefügt.
Und damit nicht genug, soll nun noch tiefer (medizin-wissenschaftlich
unbegründet) in das Grundrecht Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG eingegriffen werden. Da nur
ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung von den Corona-Virus vital bedroht ist, fehlt
einer allgemeinen Impfpflicht jegliche Verhältnismäßigkeit. Allenfalls kann eine
Pflicht zur Impfung nur für bedrohte Teile der Bevölkerung verfassungsrechtlich
gerechtfertigt erscheinen.
Sie fragen, Herr Schmedt, was Freiheitsrechte bedeuten, wenn für einen Herz-
infarkt oder einen Unfallpatienten kein Bett mehr auf der Intensivstation frei ist,
weil diese überwiegend von Ungeimpften belegt seien. Diese Frage, mit ihrer die
Realtät verkennenden Begründung, beantworte ich: FREIHEIT bedeutet. ALLES !
Ohne Freiheit und speziell ohne die Freiheit über seinen Körper zu verfügen, ist
der Bürger der Leibeigene des Staates bzw. der Machthaber.
Für die prekäre Situation auf den Intensivstationen sind nicht die Ungeimpften
verantwortlich. Ursächlich ist das totale Versagen der Politik, speziell der
Gesundheitspolitik im Hinblick auf die Pflegeberufe und deren Bezahlung, die
Ausstattungen der Krankenhäuser und das Abtechnungs- und Vergütungswesen.
Niemand weiß zuverlässig, wieviele Ungeimpfte intensiv behandelt werden. Selbst
Prof. Marx (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
e. V.) antwortete Ende November 2021 auf die Frage nach dem Impfstatus der
Intensivpatienten: „Diese Frage kann ich leider nicht beantworten, weil wir bisher
noch nicht erfasst haben, welche Patienten auf den Intensivstatio-
nen geimpft und welche nicht geimpft sind.“

Die vom Staat, von den Politikern. vom kleinsten Landrat bis hinauf zu den
Ministerpräsidenten und zur Kanzlerin (jetzt dem Kanzler), den Medien und auch,
leider, vom DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT betriebene coronabedingte Angst- und
Panikmache ist unerträglich.
Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz gab das RKI am 16. Dezember 2021 mit
340,1 an. Die Inzidenz bezieht sich auf 100.000 Einwohner. Das bedeutet, dass in
diesem Zeitraum nur 0,3401 Prozent der Einwohner positiv auf das Corona-Virus
getestet wurden. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Patienten mit einem
positiven Corona-Testergebnis je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
wurde zuletzt mit 5,21 angegeben. Es betraf also 0,00521 Prozent der Menschen
in Deutschland. Der bisherige Höchstwert lag um die Weihnachtszeit 2020 bei ca.
15,5 . Es wurde offiziell bilanziert, dass es zu keiner Zeit eine allgemeine – also
Einzelfälle ausgenommen – Überfüllung der Intensivstationen gegeben habe. In-
zwischen aber sind im Verlauf des Jahres 2021 tausende Intensivbetten abgebaut
worden.
Und obwohl dies Tatsache ist , wird die Notwendigkeit einer allgemeinen
Impfpflicht immer wieder damit begründet, dass „die Kurve geglättet“ werden
müsse, da sonst die Gefahr eines Zusammenbruchs der klinischen Versorgungs-
möglichkeiten bestehe. Es müsste doch jedem klar sein, dass ein Staat wie
Deutschland in der Lage sein dürfte und es auch ist, wenn politisch gewollt, eine
ausreichende stationäre intensivmedizinische Versorgung für 0,0052 Prozent seiner
Bürger sicherzustellen.
Bitte, Herr Schmedt, sagen Sie mir, was aus Ihrer Sicht falsch ist an der Begrün-
dung meiner Ablehnung einer allgemeinen Pflicht, sich mit dem nach wie vor
experimentellen, unzureichend wirkenden und mit erheblichen Nebenwirkungen
behafteten gentechnischen Pharma-Produkt nicht nur zweimal, sondern immer
wieder „impfen“ zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Peter Sticherling