Diese Woche tagt der Stadtrat zum zweiten Mal. Unter Anderem soll es um die Befreiung vom Bebauungsplan Nr.138 und Abweichungen von der Gestaltungssatzung Nr. 11 gehen.
Hinter diesen trocken-bürokratischen Zahlen steckt jedoch viel mehr.
Es geht um den Erhalt des alten Organistenhauses in Lank.
Unser Ortskern verändert sich immer rasanter und dies nicht zum Positiven.
Andauernde Befreiungen von Gestaltungssatzungen haben schon die Gebäude um die alte Villa Löwenburg zu einem Fremdkörper im Ort werden lassen, genauso wie die Mehrfamilienhäuser auf der Matthias-von-Hallberg-Straße.
Nun soll es nach Willen der Kirche und der Verwaltung im historischen Ortskern weitergehen.
Das Organistenhaus gehört nicht nur durch seinen Stil, sondern auch durch seine Geschichte zum Gesamt-Ensemble des historischen Ortskerns um die St. Stephanus-Kirche.
Denkmalschutz wäre hier sicherlich angezeigt gewesen, genauso wie bei einigen anderen historischen Gebäuden.
Doch hier treffen wir auf ein Grundproblem, das scheinbar in der Verwaltung völlig anders gesehen wird.
Statt Befreiungen von der Gestaltungssatzung braucht Lank eine Erhaltungssatzung, die die städtebauliche Eigenart unseres Dorfes konserviert.
Von der unwürdigen Behandlung der im Organistenhaus mittlerweile in dritter Generation lebenden Familie mit kleinen Kindern muss ich gar nicht erst sprechen, dies tut die Online-Petition, welche Stand heute 734 Unterstützer hatte.
Vielmehr stelle ich die Frage: Was ist für ein lebendiges Dorf besser: Ein seelenloser, profitorientierter Klotz, den die Kirche übrigens nur für Senioren bauen will oder der Erhalt eines historischen Hauses mit einer jungen Familie mit Kindern darin?
Meine Antwort können Sie sich denken. Ich werde den Antrag ablehnen.