Antrag der AfD-Fraktion zur Versorgung von Empfängern von Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter mit FFP2 Masken
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die AfD-Fraktion stellt zur Ratssitzung am 18. Juni 2021 folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Empfängern von Sozialhilfe bzw. von Grundsicherung im Alter pro Woche jeweils zehn FFP2-Masken als Sachleistung (Gutscheine) zur Verfügung zu stellen, solange Maskenpflicht im öffentlichen Raum, insbesondere im öffentlichen Personen-nahverkehr, besteht.
Begründung: Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards sind Empfänger von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Die Kosten für FFP2-Masken sind nicht von der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung abgedeckt. Auch kann man sie nicht auf Alltagsmasken oder OP-Masken verweisen. Diese sind für den Infektionsschutz vor SARS-Cov-2-haltigen Aerosolen in Bussen, im Supermarkt, im Treppenhaus, im Wartezimmer, etc. – auch angesichts der Virusvarianten – nicht gut genug geeig-net.
Die FFP2-Masken sind zum Einmalgebrauch für geschultes Medizinpersonal entworfen worden. Ohne die Beachtung der zum Trocknen notwendigen Hygiene-Routinen werden ggfs. über mehrere Tage hinweg für den Infektionsschutz ungeeignete oder sogar virushaltige Masken getragen.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat einem arbeitssuchenden Bezieher von Leistungen der Grundsicherung einen Anspruch von 20 Masken pro Woche oder monatlich 129 Euro mehr zugesprochen (Aktenzeichen S 12 AS 213/21 ER). Das Urteil begründet also grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenübernahme.
Da es sich bei dem hier angesprochenen Personenkreis nicht um arbeitssuchende Personen handelt, besteht ein geringerer Bedarf.
Insofern kann der Anspruch gesenkt werden, aus unserer Sicht auf 10 Masken pro Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Nietsch Stadtverordneter