Weitere Bürokratisierung des Neusser Haushalts durch „gendergerechte“ Kennzahlen vorerst verhindert
Im Finanzausschuss am 15. August 2023 wurden u. a. auch zwei Anträge der Grünen und der SPD zum Thema „geschlechtergerechte Kennzahlen im Haushalt“ behandelt. Hier die Links zu den Anträgen:
https://ris-neuss.itk-rheinland.de/sessionnetneubi/getfile.asp?id=186579&type=do
https://ris-neuss.itk-rheinland.de/sessionnetneubi/getfile.asp?id=189670&type=do
Es gab eine lebhafte Diskussion dazu. Hier der Redebeitrag des AfD-Vertreters im Finanzausschuss zu dem Thema:
… In Deutschland gibt es 217 Lehrstühle für Gender-Studies. Am Rande bemerkt: für Pharmazie sind es nur 190. Von sonstigen Genderorganisationen und -büros ganz zu schweigen. Die Menschen, die dort angestellt sind, müssen auch etwas tun, um ihre Existenz zu rechtfertigen. So ist nicht verwunderlich, dass solche Forderungen kommen.
Gendergerechte Kennzahlen im Haushalt bringen nichts, machen aber viel Arbeit. Und – falls der Rat dem zustimmen sollte – wird es wahrscheinlich weitere Forderungen geben, nämlich nach zusätzlichen Stellen. Die Gender-Absolventen müssen ja irgendwo unterkommen.
Schauen wir uns die Beispiele aus dem Vortrag von Frau Dr. Frey an, die hier als Argumente für gendergerechte Kennzahlen genannt werden: Sie überzeugen nicht. Zum Beispiel gärtnerische Ausbildung: Wenn relativ wenig Frauen sich für diesen Beruf entscheiden, ist das für die meisten von uns nachvollziehbar. Es ist weder gut noch schlecht. Will man das – aus welchem Grund auch immer ändern – kann die Verwaltung mit den Genderbeauftragten oder wem auch immer Strategien erarbeiten, um mehr Frauen für den Gärtnerberuf zu begeistern. Ob sie was bringen, ist eine andere Frage. Ähnliches gilt für die Beispiele aus dem Vortrag, bei der es um die unterschiedliche Inanspruchnahme von Bibliotheken oder des ÖPNV. Man braucht dafür keine gendergerechten Haushaltskennzahlen. Es geht auch einfacher.
Darüber hinaus ist die Schätzung bei der Haushaltsaufstellung subjektiv. Das Team, das die Auswirkungen einer Haushaltsposition auf die Gleichberechtigung in Kennzahlen darstellen soll, kann das – wenn überhaupt – nur grob und subjektiv schätzen. Die Kennzahlen suggerieren Objektivität, was sie aber definitiv nicht sind.
Es geht auch einfacher: Wenn der Haushalt eingebracht wird, kann der Gleichstellungsbeirat diesen auf Geschlechtergerechtigkeit prüfen und ggf. Korrekturen beantragen. Nachdem der Haushalt beschlossen ist, kann die Verwaltung die politisch beschlossenen Gendervorgaben umsetzen. So einfach ist das.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass es bei dem Antrag um eine weitere Bürokratisierung der Verwaltung handelt und das eine Umsetzung dieses Antrages voraussichtlich auch noch zusätzliches Geld, d. h. Stellen, kostet. Und dies ohne einen nennenswerten Vorteil. Die AfD-Fraktion lehnt den Antrag daher ab.
Zum Glück für die Stadt Neuss wurde der Antrag mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Das Gendergedöns wird uns aber voraussichtlich nicht erspart bleiben. All die Genderbeschäftigten in Hochschulen, NGOs und so weiter müssen weiterhin irgendetwas vorschlagen, um bezahlt zu werden. In nützlichere Berufe wechseln wäre natürlich die bessere Lösung, so weit sind wir aber noch nicht.